Pressemitteilung (Bonn/Berlin)
Das Inclusion Technology Lab hat sich an das Bundesministerium für Digitales gewandt, um auf einen strukturellen bürokratischen Missstand im gemeinnützigen Sektor aufmerksam zu machen. Anlass ist die derzeit aufwendige Eintragung gemeinnütziger Organisationen in die Listen der Oberlandesgerichte, über die Geldauflagen und Geldbußen aus Gerichtsverfahren an gemeinnützige Zwecke verteilt werden.
Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen sich derzeit bei jedem Oberlandesgericht separat registrieren lassen, sofern sie an der Verteilung dieser Geldauflagen teilhaben möchten. Obwohl bundesweit im Wesentlichen identische Angaben verlangt werden, existieren unterschiedliche Formulare, Prozesse und Einreichungswege. Dies führt zu erheblichem Mehraufwand, insbesondere für ehrenamtlich getragene Organisationen.
Das Inclusion Technology Lab hat im Vorfeld zahlreiche Gespräche mit Engagierten aus gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen und Trägern geführt und handelt mit seinem Anliegen auch in deren Namen. Aus Sicht des Vereins ließe sich das Verfahren durch eine zentrale digitale Anlaufstelle deutlich vereinfachen. Eine solche Lösung würde Bürokratie abbauen, Transparenz schaffen und zugleich Effizienzgewinne auf Seiten der Verwaltung ermöglichen.
„Die Verteilung von Geldauflagen ist ein wichtiges Instrument zur Förderung gemeinnütziger Arbeit. Umso wichtiger ist es, dass der Zugang dazu nicht durch vermeidbare Bürokratie erschwert wird“, so Dr. Raimund Schmolze-Krahn, Vorstand des Inclusion Technology Lab. Der Verein ist der Auffassung, dass hier zügiges staatliches Handeln erforderlich ist, um zeitgemäße und nutzerfreundliche Strukturen zu schaffen.
Das Inclusion Technology Lab versteht sein Vorgehen als konstruktiven Impuls. Im Mittelpunkt steht dabei die Sache: eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen in Deutschland.